Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler
Geltungsbereich
Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und
zukünftigen Geschäftsbezie-hungen zwischen der RINAMA GMBH (im Folgenden kurz „RINAMA“) und dem Kunden
(im Folgenden auch: „Auftraggeber“), auch wenn künftig im Einzelfall eine Bezugnahme auf diese AGB nicht
ausdrücklich erfolgen sollte. Mit der Auftragserteilung des Auftraggebers an RINAMA akzep-tiert der Auftraggeber
diese AGB und werden diese AGB integrierender Bestandteil der jeweiligen Vereinbarung. Maßgeblich ist jeweils die
zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung. Die Lieferungen und Leistungen von RINAMA erfolgen
ausschließlich auf Grundlage der gegenständlichen AGB. Allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
Einkaufsbedingungen etc. des Auftraggebers wird seitens RINAMA hiermit ausdrücklich widersprochen und kommt
solchen Bedingungen selbst bei Kenntnis keine Wirksamkeit zu. Ein künftiger Widerspruch seitens RINAMA gegen
solche Bedingungen ist nicht erforderlich. Abweichungen von den Bestimmungen der gegenständlichen AGB gelten nur dann, wenn diese zwischen RINAMA und dem Auftraggeber im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart
werden. Diesbezügliche schriftliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit zudem der ausdrücklichen,
schriftli-chen Bestätigung durch die Geschäftsführung der RINAMA.
Angebot/Vertragsschluss
2.1. Die Angebote von RINAMA sind freibleibend und unverbindlich, soferne sie nicht ausdrücklich als bindend
bezeichnet werden. Die Auftragserteilung ist an keinen Mindestbestellwert gebunden
2.2. Mit dem Auftrag erklärt der Auftraggeber verbindlich sein Vertragsan-gebot. An dieses Vertragsangebot ist der
Auftraggeber 30 Tage gebunden. Das Vertragsverhältnis zwischen RINAMA und dem Auftraggeber kommt erst
zustande, sobald RINAMA den vom Auftrag-geber erteilten Auftrag schriftlich (durch E-Mail, Telefax, online oder
Postbrief) bestätigt hat (Auftragsbestätigung) oder tatsächlich erfüllt. Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind
ausschließlich die Angaben in der Auftragsbestätigung
2.3. RINAMA ist berechtigt, die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen jederzeit abzulehnen.
Lieferung
3.1. Lieferungen erfolgen unfrei ab Lager auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers zzgl. Verpackung und
Versicherung zu Selbstkosten.
3.2. RINAMA steht die Wahl der Warenversendung und des Transportmit-tels frei. Die Lieferkosten können je nach
Lieferland variieren
3.3. Für die Länder Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien, Ungarn, Slowenien, Belgien, Niederlande,
Luxemburg, Dänemark, Polen, Schweiz, Slowakei, Tschechien, Bulgarien, Kroatien, Rumänien, Serbien
gelten nachstehende Lieferkosten: Bis zu einem Auftragswert von 800 EUR netto betragen die Frachtkosten 5% des
Auftragswertes, mindestens jedoch 12 EUR. Ab einem Auftragswert von 800 EUR netto erfolgt die Lieferung kostenlos
3.4. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass unabhängig vom Liefer-land etwaige Kosten der Zollabfertigung
sowie eventuell anfallende Zölle beziehungsweise Steuern vom Auftraggeber zu tragen sind.
3.5. Der Auftraggeber verpfl ichtet sich zur Akzeptanz von Teillieferungen, insbesondere aus nicht von RINAMA zu
vertretenden Gründen wie beispielsweise Ausbleiben von Lieferungen an RINAMA von zur Auftragserfüllung
notwendigen Gütern und/oder Vorleistungen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass RINAMA durch Teilerfüllung
des Auftrages aus oben genannten Gründen frei von der Verpfl ich-tung zur vollständigen Auftragserfüllung wird.
RINAMA ist zu Teilliefe-rungen und Lieferungen vor der vereinbarten Lieferzeit berechtigt
3.6. Die von RINAMA angegebene Lieferzeit ist unverbindlich
3.7. RINAMA haftet nicht für Lieferzeitverlängerungen durch Hindernisse, die nicht von ihr oder einem ihrer (Unter-
) Lieferanten zu vertreten sind, bis zum Wegfall eines solchen Hindernisses und einer ange-messenen Anlaufzeit
3.8. Lieferverzögerungen aufgrund eines solchen Hindernisses sind von RINAMA dem Auftraggeber umgehend
mitzuteilen. Wird durch ein solches Hindernis die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, so wird RINAMA von der
Lieferverpfl ichtung frei. Verlängert sich die Lieferzeit aus einem solchen Hindernis oder wird RINAMA von der
Lieferver-pfl ichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenser-satzansprüche herleiten
3.9. Bei Eigenaufmachungen und Sonderabfüllungen kann es zu Mehr-oder Minderlieferungen von bis zu 15 % kommen. Sie sind vom Auftraggeber entsprechend abzunehmen. Mehrlieferungen wirken preiserhöhend, Minderlieferungen ziehen keine Preisreduktion nach sich
Preise/Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preisangaben sind freibleibend und verstehen sich – wenn nicht anders angegeben – in Euro und exklusive
der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Allfällige Gebühren und Abgaben sind vom Auftraggeber zu bezahlen
4.2. Dienstleistungen der RINAMA – wie z.B.: Dateneinpfl ege, Lohnab-füllung, Grafi kerkosten, etc. – werden
gesondert nach schriftlicher Vereinbarung verrechnet
4.3. Die Rechnungen der RINAMA sind innerhalb von 30 Tagen ab Rech-nungslegung - wenn nicht schriftlich anders
vereinbart – spesen-und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf dem Konto der RINAMA als Zahlung. RINAMA behält sich vor, Forderungen aus Lieferungen oder Leis-tungen ganz oder teilweise abzutreten (Factoring). Über die Abtretung wird mit Rechnungslegung informiert. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung.
4.4. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, Rechnungen elektro-nisch per E-Mail zu erhalten. Die elektronische Rechnung wird nach Abschluss der Bestellung an eine vom Auftraggeber angegebene E-Mailadresse geschickt. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen
4.5. Teillieferungen sind stets zulässig. Im Falle von Teillieferungen werden entsprechend der Teillieferungen einzelne Rechnungen gelegt
4.6. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit auf Anfrage unter offi ce@ rinama.at eine Rechnung auf Papier zu erhalten
4.7. RINAMA behält sich ausdrücklich vor, Lieferungen von einer Voraus-zahlung der Ware durch den Auftraggeber
oder von entsprechenden Sicherheiten abhängig zu machen.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller RINAMA gegen den Auftraggeber
sonst zustehenden Forderungen im Eigentum von RINAMA. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere allfälligen bestehenden Saldoforde-rungen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber den Dritten auf das Eigentum von RINAMA hinzuweisen und RINAMA unver-züglich darüber zu
informieren. Bei Nichtabnahme oder nicht fristgemäßer Bezahlung bestellter und angezahlter Ware steht es RINAMA
frei, nach Verstreichen einer Nachfrist von 14 Tagen, die Ware auf welche Art auch immer zu verwerten bzw.
einzulagern. Die Anzahlung verfällt in jedem Fall ersatzlos, ohne dass RINAMA einen Schaden aus dieser Verwertung
oder Einlagerung nachweisen oder beziffern muss. Die Durchsetzung jeglicher Ansprüche aus dem Grundgeschäft durch RINAMA bleibt davon unberührt. Zur Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt ist ein Rück-tritt vom Vertrag nicht erforderlich
Gewährleistung
6.1. Der Auftraggeber ist verpfl ichtet, die erhaltene Ware unverzüglich auf Mängel zu untersuchen und allfällige
Mängel innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Erhalt der Ware schriftlich per eingeschriebenem Brief an RINAMA an die
folgende Adresse anzuzeigen: RINAMA GmbH, Am Regengeissl 1 Tür 4, A-4982 Obernberg am Inn.
6.2. Entsprechendes gilt für verdeckte Mängel ab Entdeckung des Mangels. Zur Wahrung der Anzeigefrist genügt die
rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige, welche durch Rückschein nach-zuweisen ist. Mit fruchtlosem Verstreichen
der vorgenannten Frist ist das Rechtsgeschäft als genehmigt anzusehen und sind jegliche Ansprüche des Auftraggebers aus einer mangelhaften Lieferung verwirkt. Richtet der Auftraggeber seine Rüge nicht an RINAMA und die oben angeführte Adresse, gilt sie als nicht zugegangen. Verar-beitet der Auftraggeber die von Rinama gelieferte Ware nach Entdeckung eines Mangels weiter, begibt er sich aller Ansprüche hinsicht-lich der Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware/Leistungen gegenüber RINAMA
6.3. RINAMA steht die Art und Weise der Beseitigung des Mangels frei und ist insbesondere zur Ersatzlieferung
berechtigt. Zur Mängelbe-seitigung hat der Auftraggeber RINAMA angemessen Zeit und Gele-genheit zu gewähren.
Subsidiär zu den vorgenannten Regelungen gelten die allgemeinen Gewährleistungsbestimmungen.
6.4. Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Erhalt der Ware beim
Transportunternehmen und bei RINAMA schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab Waren-übernahme,
anzuzeigen. Bei Transportschäden (Bruchgeräusch, Nässe, beschädigter Verpackung, etc.) ist der Kunde verpfl ichtet, vor Übernahme der Ware den Spediteur/Paketdienstleister darauf hinzuweisen und eine schriftliche Bestätigung des
Spediteurs/Paket-dienstleisters über die allfälligen Transportschäden zu erwirken. Bei beanstandungsloser Annahme der Lieferung/Waren haftet RINAMA nicht für nachweislich durch den Transport verursachte Schäden. Kosten aus
Maßnahmen zur Aufbewahrung gelieferter Waren gehen in diesem Zusammenhang auf Kosten des Auftraggebers
6.5. Geringe Abweichungen in der Abmessung, Farbe und Ausführung der Artikel berechtigen nicht zur
Beanstandung
6.6. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen. Die §§ 924 und 933b ABGB werden einvernehmlich abbedungen und fi nden daher keine Anwendung. Allfällige Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit einem Mangel sind gegenüber RINAMA bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten nach Übergabe gerichtlich geltend zu machen
Haftung
7.1. Die Haftung von RINAMA ist – soweit nicht zwingendes Recht entge-gensteht – auf die Fälle des Vorsatzes und
der groben Fahrlässigkeit eingeschränkt. Die Haftung von RINAMA für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Eine
Haftung von RINAMA für indirekte bzw. mittel-bare Schäden, Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielte Ersparnisse, Zinsverluste und für Schäden aus Ansprüchen Dritter ist jedenfalls ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Auftraggeber zu beweisen
7.2. Regressansprüche gegen Rinama, die sich auf die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz stützen, sind
jedenfalls ausgeschlossen.
7.3. Die vorgenannten Haftungsausschlüsse bzw. –einschränkungen gelten auch für Repräsentanten, Vertreter,
Angestellte, Mitarbeiter und/oder Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen der RINAMA.
7.4. Der Auftraggeber hat allfällige Schadenersatzansprüche gegenüber RINAMA, dessen Repräsentanten, Vertretern,
Angestellten, Mitarbei-terInnen und/oder Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen bei sonstigem Verfall binnen sechs
Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, jedenfalls aber binnen 12 Monaten (absolute Verjäh-rungsfrist) gerichtlich geltend zu machen
Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrechte
8.1. Alle von RINAMA stammenden Grafi ken und sonstigen Werke im urheberrechtlichen Sinn, insbesondere von
Rinama gestaltete Druck-motive sowie grafi sche und körperliche Designs, sind Eigentum von RINAMA. Dies gilt
ausdrücklich auch für die unter der Marke „Jameson & Tailor“ vertriebenen, grafi schen und körperlichen Designs. Jede Verwendung durch den Auftraggeber oder einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens
RINAMA. RINAMA haftet nicht für Kollisionen mit Rechten Dritter, insbesondere nicht für Urheberrechte, oder
gewerbliche Schutz-rechte, wenn Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden oder Vorgaben zur
Gestaltung eingehalten werden müssen. RINAMA hat diesbezüglich keine Nachforschungen anzustellen, eine Prüfung
obliegt dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hält RINAMA diesbezüglich schad- und klaglos
8.2. Wird RINAMA von Dritten wegen der Verwendung, Verwertung oder Vervielfältigung der vom Auftraggeber
beigestellten Unterlagen oder dessen Vorgaben wegen der Verletzung von Rechten Dritter, insbe-sondere von
Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten oder wegen der Verletzung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbe-werb in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber RINAMA bei der Verteidigung gegen diese Rechtsverletzung zu
unterstützen und sämtliche Schäden, einschließlich Anwalts- und Prozesskosten, die RINAMA dadurch entstehen, zu
ersetzen.
8.3. Von RINAMA angefertigte Entwürfe, Reinzeichnungen und Klischees bleiben Eigentum von RINAMA.
Sonstiges
9.1. Für das Vertragsverhältnis zwischen RINAMA und dem Auftraggeber gilt österreichisches Recht unter
Ausschluss von dessen Verwei-sungsnormen (zB IPRG, Rom I VO etc) und des UN-Kaufrechts.
9.2. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Einzelvertrages einschließlich dieser AGB sowie auch das
Abgehen vom gegen-ständlichen Schriftformerfordernis bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages zwischen RINAMA und dem Auftraggeber einschließlich dieser
AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige rechtlich zuläs-sige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages einschließlich dieser AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte
9.4. Die Überschriften zu den einzelnen Punkten dieser AGB dienen nur der Übersichtlichkeit und sind bei der
Auslegung der AGB nicht zu berücksichtigen
9.5. RINAMA ist berechtigt, Rechte und Pfl ichten aus dem Vertragsver-hältnis ganz oder teilweise mit
schuldbefreiender Wirkung jederzeit ohne Zustimmung des Auftraggeber an Dritte zu übertragen. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber an Dritte ist nur mit ausdrücklicher, schriftli cher Zustimmung seitens RINAMA zulässig
9.6. Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Auftraggebers, welcher Art auch immer, gegen Forderungen der
RINAMA ist ausgeschlossen 9.7. Erfüllungsort für alle Verpfl ichtungen aus dem Vertragsverhältnis
zwischen RINAMA und dem Auftraggeber ist der Sitz von RINAMA. 9.8. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen RINAMA und dem Auftraggeber ergebenden Rechtsstreitigkeiten wird das für den Sitz von RINAMA örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist RINAMA berechtigt, den Auftrag-geber nach Wahl auch bei einem anderen zulässigen Gerichtsstand (zB bei dem für den Sitz bzw. Wohnsitz des Auftraggebers örtlich und sachlich zuständigen Gericht) zu klagen.
9.9. Druck- und Satzfehler vorbehalten. Die aktuelle / gültige Fassung der AGB ist jeder Zeit auf unserer Homepage
www.rinama.at ersichtlich.
IMPRESSUM / ANBIETERKENNZEICHNUNG / VERTRAGSPARTNER RINAMA GmbH
Am Regengeissl 1 Tür 4
A-4982 Obernberg am Inn
Telefon: +43 / (0)7758 / 2424
Email: offi ce@rinama.at
Web.: www.rinama.at
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer Richard Scherbaum
Sitz: Obernberg am Inn
Firmenbuchnummer: FN 44 6417x
Firmenbuchgericht: Ried im Innkreis
UID: ATU 70176935
Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich